Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Vermietung von Lagerräumen, Stand 26.07.2024
Vermieter
Speer Projektentwicklung GbR - Boxguard24,
Leipziger Str. 53, 42109 Wuppertal
vertreten durch Clemens Speer und Christoph Speer
Mieter
Kunde, entsprechend der bei Buchung eingegebenen Daten,
unter Akzeptanz dieser Geschäftsbedingungen.
1. Mietgegenstand
Es wird in den Räumlichkeiten des Lagergebäudes unter der Adresse Leipziger Str.
53, 42109 Wuppertal (nachfolgend: „Lagergebäude“ genannt) der mit der Buchung
bestätigten Lagerraum vermietet (nachfolgend „Mietsache“ genannt).
2. Mietzweck
Die Anmietung erfolgt als Lagerraum. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsacheausschließlich zu diesem Zweck zu nutzen. Der Mieter verpflichtet sich überdies, die
Mietsache nur so zu nutzen, dass hieraus keine Umweltschäden und keine Gefahren
für Rechtsgüter des Vermieters und Dritter entstehen können.
Insbesondere ist es ihm untersagt, feuer- oder explosionsgefährliche, strahlende, zur
Selbstentzündung neigende, giftige, ätzende, Wasser gefährdende oder
übelriechende Stoffe zu lagern. Das Lagerverbot gilt weiterhin für Güter, die
verderben, verfaulen, Ungeziefer anlocken können, sowie darüber hinaus für lebende
Tiere und Pflanzen. Die – auch nur vorübergehende – Nutzung der Mietsache zum
Aufenthalt von Personen ist untersagt.
Die Benutzung der Mietsache zu anderen als den vertraglich vereinbarten Zwecken
bedarf der Erlaubnis des Vermieters. Eine Erteilung erfolgt nur für den Einzelfall und
kann bei Vorliegen eines berechtigten Interesses widerrufen werden.
Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der
Mietsache – ganz oder teilweise – einem Dritten zu überlassen, insbesondere den
Lagerraum weiter zu vermieten.
3. Mietzeit und Kündigung
3.1. Das Mietverhältnis beginnt zu dem in der Buchung bestätigten Datum.3.2. Die reguläre Mindestmietdauer beträgt 1 Monat. Die Mindestmietdauer bei
Sonderangeboten beträgt den dem jeweiligen Sonderangebot zugrunde
liegenden Zeitraum.
3.3. Das Mietverhältnis läuft nach Ablauf der Mindestmietdauer auf unbestimmte
Zeit weiter und ist nach Ablauf der Mindestmietdauer jederzeit mit einer
Kündigungsfrist von 1 Kalendermonat zu einem Monatsende kündbar. Die
Kündigung bedarf der Schriftform.
3.4. Nach Beendigung des Mietverhältnisses kommt eine stillschweigende
Vertragsverlängerung gemäß § 545 BGB durch bloße Weiterbenutzung nicht
in Betracht. Eine Vereinbarung, durch die das abgelaufene Mietverhältnis
fortgesetzt oder erneuert wird, bedarf stets der Schriftform.
4. Mietzins
4.1. Der monatliche Mietzins der Mietsache beträgt den bei der Buchungbestätigten Mietpreis pro Monat.
4.2. Der Mietzins wird im Einzugsmonat anteilig der verbleibenden Tage des
Einzugsmonats berechnet.
4.3. Der Mietzins für Sonderangebote wird bei der Buchung anhand der dem
jeweiligen Sonderangebot zugrunde liegenden Mindestmietdauer zur
Vorauszahlung berechnet.
4.4. Der Mietzins wird nach Ablauf eines zeitlich befristeten Sonder- und/oder
Saisonangebots automatisch an den regulären Mietzins der gebuchten Box
angepasst.
5. Zahlung des Mietzinses
5.1. Der Mietzins gem. IV ist bei Abschluss der Buchung zur Zahlung fällig.5.2. Die Mieten für weitere Monate, für die keine Vorauszahlung erfolgt ist, sind
jeweils monatlich im Voraus, spätestens bis zum 3. Werktag eines Monats zur
Zahlung fällig.
5.3. Die Zahlung hat über die bei der Buchung angebotene Zahlungsweise zu
erfolgen.
5.4. Vorauszahlungen aufgrund von Sonderangeboten oder Saisonangeboten
sind nicht erstattungsfähig, es gilt die dem jeweiligen Sonderangebot oder
Saisonangebot zugrunde liegende Mindestmietdauer.
5.5. Sonderangebote, Saisonangebote und/oder sonstige Rabattaktionen sind
nicht miteinander kombinierbar.
5.6. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die gesetzlichen
Verzugszinsen und für jede schriftliche Mahnung eine Gebühr von 3,50 € zu
erheben.
5.7. Befindet sich der Mieter mit der Zahlung der Miete in Verzug, so sind
Zahlungen, sofern der Mieter sie nicht anders bestimmt, zunächst auf etwaige
Kosten, dann auf die Zinsen, sodann auf die Mietsicherheit und zuletzt auf die
Hauptschuld, und zwar zunächst auf die ältere Schuld, anzurechnen.
5.8. Für jede Zahlungsrückführungen des Mieters, die der Vermieter nicht zu
verschulden hat, erhebt der Vermieter eine Servicepauschale i.H.v. 20,00
EUR.
6. Mietsicherheit
6.1. Eine Mietsicherheit in Höhe von einer regulären Monatsmiete für denentsprechenden Lagerraum ist unmittelbar bei Abschluss des Mietvertrages
zur Zahlung fällig.
6.2. Der Vermieter zahlt dem Mieter für die Mietsicherheit keine Zinsen. Eine
Verrechnung der Kaution durch den Mieter mit der letzten Miete ist nicht
gestattet.
6.3. Die Mietsicherheit wird nach Beendigung des Mietverhältnisses und
Rückgabe der Mietsache abgerechnet und zurückgezahlt, sobald absehbar
ist, dass dem Vermieter keine Ansprüche aus dem Mietverhältnis zustehen.
7. Außerordentliches Kündigungsrecht
Der Vermieter kann das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auswichtigem Grund mit sofortiger Wirkung (fristlos) kündigen. Ein zur fristlosen
Kündigung berechtigender Grund liegt insbesondere dann vor.
7.1. wenn der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit der
Entrichtung der Miete in Verzug ist, oder in einem Zeitraum der sich mehr als
zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung in Höhe eines Betrages in Höhe
eines Betrages in Verzug ist gekommen ist , der die Miete für zwei Monate
erreicht.
7.2. Wenn der Mieter, ungeachtet einer schriftlichen Abmahnung des
Vermieters, einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache fortsetzt,
insbesondere ohne schriftliche Erlaubnis des Vermieters die Mietsache zu
einem nach § 2 untersagten Zweck oder bei unbefugter Untervermietung
benutzt.
8. Haftung
8.1. Schadenersatzansprüche des Mieters gleich welcher Art einschließlichsolcher aus vorvertraglichem Verschulden und unerlaubter Handlung sind
beschränkt auf Fälle vorsätzlicher und grob fahrlässiger Pflichtverletzung
durch den Vermieter oder seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
8.2. Für leichte Fahrlässigkeit – auch seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
– haftet der Vermieter nur, wenn dadurch eine ihm obliegende Hauptpflicht
nachhaltig verletzt wird. Eine Hauptpflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und
auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In
solchen Fällen ist die Haftung des Vermieters beschränkt auf den
typischerweise entstehenden vorhersehbaren und unmittelbaren Schaden.
Sonstige Haftungsbeschränkungen des Vermieters bleiben unberührt.
8.3. Nach Maßgabe der vorstehenden Ziffern 1. und 2. ist eine Haftung des
Vermieters ebenfalls ausgeschlossen für durch Feuer, Rauch, Ruß, Schnee,
Wasser, Schwamm und allmähliche Einwirkung von Feuchtigkeit entstehende
Schäden, es sei denn, dass die Schäden durch grobe Vernachlässigung der
Mietsache entstanden sind und der Vermieter es trotz rechtzeitiger Anzeige
und Aufforderung des Mieters unterlassen hat, innerhalb angemessener Frist
die Mängel zu beseitigen. Die weitergehende Haftung des Vermieters gemäß
§ 536a BGB wegen anfänglicher Mängel wird ausdrücklich ausgeschlossen,
soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Haftung
des Vermieters wegen Arglist gemäß § 536 d BGB bleibt unberührt.
8.4. Der Mieter haftet für jede schuldhafte Beschädigung der Mietsache und des
Lagergebäudes sowie sämtlicher zum Lagergebäude gehörenden Anlagen
und Einrichtungen, die der Mieter, seine Angehörigen, seine Mitarbeiter, seine
Untermieter oder sonstige Personen verursachen, die auf seine Veranlassung
mit der Mietsache oder dem Lagergebäude in Berührung kommen.
8.5. Störungen des Mietgebrauchs durch andere Mieter oder sonstige Dritte (z.B.
durch Verkehrsumleitungen, Ausgrabungen, Straßensperrungen, Geräusch-,
Geruchs- oder Staubbelästigungen oder ähnliches) begründen unabhängig
vom Ausmaß keinen Fehler der Mietsache, soweit sie nicht vom Vermieter
aufgrund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes zu vertreten sind. Der
Vermieter wird sich jedoch bemühen, auf die Beseitigung ihm
bekanntgegebener Störungen hinzuwirken.
8.6. Die unter Ziffern 1., 2., 3. und 5. aufgeführten Haftungsbeschränkung
beziehen sich nicht auf fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.7. Der Mieter ist verpflichtet, die eingelagerten Sachen gegen Entwendung,
Beschädigung, Verlust etc. in ausreichender Höhe zu versichern.
Entweder hat der Mieter dem Vermieter einen Versicherungsnachweis zu
erbringen oder eine entsprechende Versicherung über den Vermieter
abzuschließen.
9. Ausbesserungen und bauliche Veränderungen
durch den Vermieter9.1. Der Vermieter darf Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur
Erhaltung des Lagergebäudes oder der Mietsache oder zur Abwendung
drohender Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden notwendig werden,
auch ohne Zustimmung des Mieters vornehmen. Das gilt auch für Arbeiten
und bauliche Maßnahmen, die zwar nicht notwendig, aber doch zweckmäßig
sind, insbesondere der Modernisierung und/oder besseren Ausnutzung des
Lagergebäudes oder der Einsparung von Heizenergie dienen, wenn sie den
Mieter nicht wesentlich beeinträchtigen. Bei Wertverbesserungs- oder
Energiesparmaßnahmen benachrichtigt der Vermieter den Mieter einen
Monat vor Beginn der Maßnahme über deren Beginn und voraussichtliche
Dauer. Soweit erforderlich, muss der Mieter bei Durchführung dieser Arbeiten
mitwirken, z.B. durch vorübergehende Umräumung von gelagerten
Gegenständen usw. Verletzt der Mieter diese Pflichten, so haftet er dem
Vermieter für etwa entstehende Mehrkosten. Der Vermieter ist verpflichtet, die
Arbeiten zügig durchführen zu lassen. Das Kündigungsrecht des Mieters
nach § 554 III Satz 2 BGB ist ausgeschlossen.
9.2. Soweit der Mieter die Arbeiten dulden muss, kann er nur dann die Miete
mindern, ein Zurückhaltungsrecht ausüben, aufrechnen oder Schadenersatz
verlangen, wenn es sich um Arbeiten handelt, die den Gebrauch der
Mietsache oder der Ersatzräume zu dem vereinbarten Zweck ganz
ausschließen oder wesentlich beeinträchtigen.
10. Betreten der Mietsache
Dem Vermieter oder von ihm Beauftragten ist das Betreten der Mietsache auswichtigem Grund jederzeit, ansonsten nach rechtzeitiger Ankündigung gestattet.
11. Ansprüche bei Beendigung des
Mietverhältnisses / unterlassen dervollständigen Räumung der Mietsache bei
Beendigung des Mietvertrages / Öffnen der
Mietsache durch den Vermieter
11.1. Der Mieter hat die Mietsache bei Beendigung der Mietzeit in
vertragsgemäßen Zustand geräumt und vollständig frisch gereinigt mit
sämtlichen Schlössern zurückzugeben. Der Mieter hat alle eingebrachten
Sachen zu entfernen und etwaige Schönheitsreparaturen sowie
Instandhaltungs- oder setzungsarbeiten auf eigene Kosten durchzuführen,
soweit es sich um Schäden handelt innerhalb der Mieträume, die aus dem
Risikobereich des Mieters stammen, handelt.
11.2. Sofern der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses die Mietsache ganz
oder teilweise nicht geräumt hat und der Vermieter den Mieter anschließend
zur vollständigen zweimal mit einer Frist von jeweils 14 Tagen
aufgefordert, und in beiden Aufforderungen jeweils die Räumung der
Mietsache, Inbesitznahme zurückgelassener Gegenstände sowie deren
Verwertung/ Entsorgung nach fruchtlosen Fristablauf angedroht hat, ist der
Vermieter nach frustlosen Fristablauf der in der 2. Aufforderung gesetzten
Frist berechtigt, die Mietsache zu öffnen.
12. Sicherungsübereignung / Verwertung und
Entsorgung vom Mieter zurückgelassenerSachen
12.1. Der Mieter überträgt dem Vermieter sein Eigentum oder etwaige
Anwartschaftsrechte an allen Gegenständen, die der Mieter während der
Dauer des Mietverhältnisses in der Mietsache einlagert. Die
sicherungsübereigneten Gegenstände werden nachfolgend auch als
„Sicherungsgut“ bezeichnet. Die Sicherungsübereignung ist aufschiebend
bedingt dadurch, dass der Mieter mit der Zahlung des Mietzinses in Höhe von
mindestens zwei monatlichen Raten in Verzug kommt. Die Übergabe des
Sicherungsguts an den Vermieter wird dadurch ersetzt, dass der Mieter das
Sicherungsgut für den Vermieter unentgeltlich verwahrt. Der Mieter erteilt
dem Vermieter bereits jetzt seine Zustimmung zur Verwertung des
Sicherungsgutes nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze.
12.2. Das Sicherungsgut dient dem Vermieter als Sicherheit für alle bestehenden
und zukünftigen Forderungen gegenüber dem Mieter aus dem Mietverhältnis.
Der Mieter bleibt auch nach Sicherungsübereignung und auch nach Eintritt
der aufschiebenden Bedingung im Sinne der Vorschrift zur Nutzung des
Sicherungsguts berechtigt. Er darf das Sicherungsgut entfernen und
uneingeschränkt über das Sicherungsgut verfügen.
12.3. Dem Mieter steht gegenüber dem Vermieter ein schuldrechtlicher Anspruch
auf Freigabe des Sicherungsgut zu, soweit der Wert der übertragenen
Sicherheiten mehr als 110% der gesicherten Forderung beträgt. Die
Sicherungsübereignung endet im Wege einer auflösenden Bedingung und
der Mieter erlangt das Volleigentum bzw. das volle Anwartschaftsrecht
zurück, soweit das Sicherungsgut aus der Mietsache entfernt wird.
12.4. Der Vermieter ist nach Eintritt der aufschiebenden Bedingung im Sinne von
Absatz 1 nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze zur Verwertung des
Sicherungsgutes berechtigt,
12.4.1. soweit der Mieter mit der Zahlung des Mietzinses in Höhe von
zweimonatlichen Raten in Verzug ist und der Vermieter nach § 6
dieses Mietvertrages zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt
ist.
oder
12.4.2. soweit der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die
Mietsache nicht geräumt hat und der Vermieter dem Mieter die
Verwertung des Sicherungsgutes unter zweimaliger Setzung einer
Frist von jeweils 14 Tagen schriftlich angedroht hat und diese Frist
abgelaufen ist.
12.5. Im Rahmen der Verwertung des Sicherungsgutes ist der Vermieter berechtigt,
die Mietsache auf Kosten des Mieters zu räumen und das Sicherungsgut in
Besitz zu nehmen.Der Vermieter ist berechtigt, das Sicherungsgut nach
billigem Ermessen und auf Kosten des Mieters zu verwerten. Unverwertbare
und offensichtlich wertlose Gegenstände dürfen entsorgt werden. Der
Vermieter hat bei der Verwertung des Sicherungsgutes auf die berechtigten
Belange des Mieters Rücksicht zu nehmen. Insbesondere wird er das
Sicherungsgut nur soweit verwerten, als dies zur Befriedigung der gemäß
diesem Vertrag besicherten Ansprüche notwendig ist. Ein aus der Verwertung
erwachsener Übererlös ist dem Mieter auszukehren.
13. Salvatorische Klausel
Durch etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung, des Teils einer Bestimmung odermehreren Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Falls eine Bestimmung dieses Vertrages gegen
zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen sollte, tritt an Ihre Stelle die
entsprechende gesetzliche Regelung.
Dieser Vertrag ist doppelt und gleichlautend ausgefertigt, selbst gelesen, überall
genehmigt und eigenhändig unterschrieben. Jede Partei erhält eine Ausfertigung
(Ehegatten oder sonstige Personenmehrheiten nur ein Exemplar)
14. Versicherungsschutz
Versicherungsschutz des Lagerguts ist verpflichtend. Mieter, die ihr Lagergutselber versichert haben/oder dies tun wollen, sind verpflichtet einen
Versicherungsnachweis zu erbringen. Alle anderen sind verpflichtet, den
ungefähren Wert des Lagerguts anzugeben und eine entsprechende
Versicherung abzuschließen.
15. Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
Der Mieter hat die Informationen zum Datenschutz zur Kenntnis genommen und istdamit einverstanden, dass seine persönlichen Daten im Sinne der
Datenschutzerklärung verarbeitet werden. Zu den personenbezogenen Daten, auf
die sich diese Einwilligungserklärung bezieht, zählen alle Angaben, die der Mieter
dem Vermieter übermittelt oder die bei ihm in allgemein zugänglichen Quellen oder
bei Dritten erhoben wird. Diese Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung, Nutzung
oder Übermittlung von personenbezogenen Daten kann jederzeit schriftlich( z.B. per
Mail) widerrufen werden. Wird die Einwilligung widerrufen, wirkt der Widerruf nur für
die Zukunft. Ein Widerruf lässt die Zulässigkeit der Verarbeitung und Nutzung der
personenbezogenen Daten aufgrund anderer Rechtsgrundlagen unberührt. Der
Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er ausreichend über die jeweils
beabsichtigten Verarbeitungen seiner personenbezogenen Daten informiert worden
ist und freiwillig sein Einverständnis in die Verarbeitung erklärt.
16. Hausordnung
Der Mieter erkennt die in Anlage 1 aufgeführte Hausordnung an, die ergänzend zuden Regelungen dieses Vertrages gilt.
Anlage 1 – Hausordnung
1. Im gesamten Lagergebäude herrscht aus Sicherheitsgründen Rauchverbot.
2. In der Mietsache, dem Lagergebäude sowie auf dem gesamten dazugehörigen
Grundstück dürfen:
a. Fahrzeuge, Maschinen, Geräte, Container, Anlagenteile oder sonstige
Gegenstände nicht gereinigt, gewaschen, gewartet oder mit Betriebsstoffen
versorgt werden;
b. Wasser gefährdende Stoffe oder Stoffe oder Gegenstände, die mit Wasser
gefährdenden Stoffen verunreinigt oder behaftet sind, nicht gelagert, abgefüllt
oder umgeschlagen werden; dies umfasst auch das kurzzeitige Abstellen,
Ablegen, Aufbewahren oder Zwischenlagern solcher Stoffe oder
Gegenstände.
c. Verderbliche Nahrungsmittel oder sonstige verderbliche Ware, Lebewesen
(egal welcher Art), leicht entflammbare Materialien bzw. Stoffe, Waffen,
Sprengstoffe oder andere explosive Substanzen (egal welcher Art), Drogen,
Suchtgifte, Chemikalien, radioaktive Materialien, toxische Abfallstoffe,
Sondermüll (egal welcher Art) oder andere gefährliche Materialien, die durch
Emission Dritte beeinträchtigen können, nicht gelagert werden.
3. Der Zutritt zur Mietsache besteht nur während der Öffnungszeit des Lagergebäudes.
Der Vermieter behält sich vor, neben den allgemeinen Öffnungszeiten auch
lagerraumspezifische Öffnungszeiten festzulegen. Die Öffnungszeiten können mit
einer Frist von 4 Wochen (Bekanntmachung durch Aushang im Eingang) jederzeit
geändert werden.
4. Anfallendes Verpackungsmaterial und Müll jeglicher Art sind durch den Mieter zu
entsorgen. Das Zurücklassen im Lagergebäude und auf dem Gelände des
Vermieters ist untersagt.
5. Sind Schließungszeiten für die Eingangstüren festgelegt, so sind diese unbedingt zu
beachten. Der Mieter muss sicherstellen, dass die Türen und Tore nach dem
Betreten oder Verlassen geschlossen sind.
6. Durch Fehlverhalten ausgelöste Alarme und denen zur Folge in Rechnung gestellten
Leistungen der Polizei, etc., werden an den Mieter weiterberechnet.
7. Haustiere sind im Lagergebäude und auf der Ladezone nicht erlaubt.
Anlage 2 – Datenverarbeitung
Hinweise zur Datenverarbeitung
1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des
betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch:
Verantwortlicher:
Speer Projektentwicklung GbR, Vertreten durch Clemens Speer und Christoph
Speer, Leipziger Straße 53, 42109 Wuppertal, Deutschland, Email:
kontakt@boxguard24.de , Telefon: +49 (0)178 809 29 41. Der betriebliche
Datenschutzbeauftragte von Speer Projektentwicklung GbR ist unter der o.g.
Anschrift, zu Hd. Clemens Speer, beziehungsweise unter kontakt@boxguard24.de
erreichbar.
2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten, Art & Zweck der
Verwendung
Wenn Sie uns beauftragen, erheben wir folgende Informationen:
● Anrede, Vorname, Nachname,
● eine gültige E-Mail-Adresse,
● Anschrift,
● Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk)
● Informationen, die für die Geltendmachung und Verteidigung Ihrer Rechte im
Rahmen des Mandats notwendig sind (u. U. Bankverbindung)
Die Erhebung dieser Daten erfolgt,
● um Sie als unseren Kunden identifizieren zu können;
● zur Korrespondenz mit Ihnen;
● zur Rechnungsstellung;
● zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Haftungsansprüchen sowie der
Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen Sie;
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b
DSGVO zu den genannten Zwecken für die angemessene Bearbeitung des
Vertragsverhältnisses und für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus dem
Vertrag erforderlich. Die für die Vertragserfüllung von uns erhobenen
personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen
Aufbewahrungspflicht (10 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Vertrag
beendet wurde,) gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass wir nach Artikel
6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen
Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer
längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüber hinausgehende
Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt haben.
3. Weitergabe von Daten an Dritte
Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im
Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt. Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S.
1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich
ist, werden Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. Die
weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten
Zwecken verwendet werden.
4. Betroffenenrechte
Sie haben das Recht:
● gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit
gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die
Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht
mehr fortführen dürfen;
● gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten
personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft
über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten,
die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt
wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines
Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder
Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer
Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen
einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf.
aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
● gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder
Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu
verlangen;
● gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten
personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur
Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur
Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen
Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von
Rechtsansprüchen erforderlich ist;
● gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten
von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren
Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese
zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen
benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die
Verarbeitung eingelegt haben;
● gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns
bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und
maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen
anderen Verantwortlichen zu verlangen und
○ gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In
der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen
Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Kanzleisitzes wenden.
5. Widerspruchsrecht
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen
gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht,
gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus
Ihrer besonderen Situation ergeben.
Wenn Sie widersprechen möchten, genügt eine E-Mail an kontakt@boxguard24.de
Die obigen Hinweise zur Datenverarbeitung habe ich erhalten und akzeptiere
die Datenverarbeitung gemäß dieser Hinweise.
Anlage 3 - Widerrufserklärung
Wenn Sie als Verbraucher handeln, gilt für Sie Folgendes:Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Speer Projektentwicklung GbR, Leipziger Straße 53, 42109 Wuppertal
Telefon: +49 (0)178 809 29 41
E-Mail: kontakt@boxguard24.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel einem mit der Post versandten Brief,
Telefax, E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie
können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht
vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung
Ihres Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen
erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die
sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene,
günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn
Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses
Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe
Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn,
mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen
dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so
haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem
Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses
Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum
Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ich stimme ausdrücklich zu und verlange, dass Speer Projektentwicklung GbR mit der
Dienstleistung sofort beginnt, obwohl die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist, und bin in
Kenntnis, dass mein Widerrufsrecht erlischt, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht ist
(§ 356 Abs. 4 BGB).
Anlage 4 – Muster Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, dann füllen Sie bitte dieses Formularaus und senden Sie es zurück oder nutzen Sie Ihren Onlinezugang.
An: Speer Projektentwicklung GbR, Leipziger Straße 53, 42109 Wuppertal
E-Mail: kontakt@boxguard24.de
Text*: Hiermit widerrufe(n) ich/wir(*) den von mir/uns(*) abgeschlossenen
Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bestellt am: .
Name:
Anschrift:
Datum:
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier)
*Unzutreffendes streichen.